Wissenswertes über den Mietspiegel in Ratingen
(Mietrichtwert-Tabelle Düsseldorf 2009 liegt vor)
Wobei hilft die Mietrichtwert-Tabelle? Der Mietspiegel ist eine Mietrichtwert-Tabelle zur Ermittlung der ortsüblichen Miete. Damit wird den Mietvertragsparteien die Möglichkeit geboten, eigenverantwortlich die Miethöhe für frei finanzierte Wohnungen zu vereinbaren.
Gibt es eine Mietrichtwert-Tabelle für Ratingen? Eine Mietrichtwert-Tabelle für Ratingen wurde bisher nicht erstellt.
Zur Ermittlung der höchstzulässigen, ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietwohnungen findet jedoch in Ratingen die „Düsseldorfer Mietrichtwert-Tabelle“ Anwendung, allerdings mit einem Abschlag von 7,5% der darin genannten Werte.
Ausgenommen sind hier Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Ermittlung dieses Mietwertes ist ein individuelles Wertgutachten erforderlich.
Gestützt wird diese Handhabung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Ratingen vom 15.11.1989 (Az. 8 C 397/89) und des Landgerichtes Düsseldorf vom 03.07.1990 (Az. 24 S 592/89) sowie der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichtes Ratingen.
Wo bekomme ich die „Düsseldorfer Mietrichtwert-Tabelle“? Die „Düsseldorfer Mietrichtwert-Tabelle“ (vom 01.01.2009) erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von dem Mieter-Verein Düsseldorf e.V. und dem Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.
Mieterverein Düsseldorf e.V.: Oststrasse 47, 40211 Düsseldorf
Tel.: 0211/169 96 - 0
Fax: 0211/351511
Internet:
http://www.mieterverein-duesseldorf.de/ E-Mail:
info@mieterverein-duesseldorf.deAußenstelle Ratingen: Hauser Ring 8, 40878 Ratingen
Tel.: 02102/21766
Haus u. Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.: Oststrasse 162, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/16905 - 01
Fax: 0211/1710371
Internet:
http://www.hausundgrundddf.de/ Außenstelle Ratingen: Düsseldorfer Strasse 69, 40878 Ratingen
Tel.: 02102/28065