Der Rat der Stadt ist das von den wahlberechtigten Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählte oberste Beschlussorgan der Stadt Ratingen. Der Rat stellt damit die durch Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschriebene Volksvertretung für das Gebiet der Stadt Ratingen dar. Er ist nach den Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) grundsätzlich zuständig für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.
Der Bürgermeister hat den Vorsitz und mit wenigen Ausnahmen auch das Stimmrecht im Rat, ohne selbst ein gewähltes Ratsmitglied zu sein. Zur Vermeidung von Pattsituationen bei Abstimmungen ist die Ausgangszahl an Sitzen daher im Rat immer gerade.
Der Rat und der Bürgermeister stehen in einem sehr engen Verhältnis zueinander. Der Bürgermeister ist neben der Leitung der Stadtverwaltung auch für die Vorbereitung und die Ausführung der Rats- und Ausschussbeschlüsse zuständig. Er lädt die Ratsmitglieder, entsprechend den Terminen im Sitzungskalender und immer wenn es erforderlich ist, zu den Ratssitzungen ein und macht die Einladungen zu den Ratssitzungen öffentlich bekannt. Zum Besuch der öffentlichen Sitzungen sind interessierte Einwohner herzlich eingeladen.
Der Rat der Stadt Ratingen hat nach dem Ergebnis der Kommunalwahl im Jahr 2009 insgesamt 60 Sitze anstatt der nach der Einwohnerzahl festgelegten 50 Sitze. Zehn zusätzliche Sitze haben sich durch die sogenannten Überhangmandate ergeben.
Die Ratsmitglieder haben in Ratingen folgende Fraktionen gebildet, wobei eine Fraktion nach der aktuellen Gemeindeordnung bei einem Rat mit 60 Mitgliedern immer aus mindestens zwei Ratsmitgliedern bestehen muss. Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder Gruppen.
Fraktion der CDU = 19 Sitze
Fraktion der Bürger-Union (BU) = 16 Sitze
Fraktion der SPD = 12 Sitze
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen = 6 Sitze
Fraktion der FDP = 5 Sitze
Fraktion Ratinger Linke = 2 Sitze
Im Ratsinformationssystem haben Sie Zugriff auf den Sitzungskalender mit allen Sitzungsterminen. Sie können alle frei gegebenen, öffentlichen Sitzungsunterlagen mit allen Anlagen (Einladungen, Drucksachen, Niederschrfiten) einsehen und abrufen. Die Daten werden jeweils zur vollen Stunde aktuallisiert, so dass Sie immer zeitnah informiert sind.
Der Rat wird bei seiner Arbeit von den Ausschüssen unterstützt. Der Rat der Stadt Ratingen hat nach der Kommunalwahl 2009 folgenden Ausschüsse entsprechend den Kräfteverhältnissen im Rat gebildet:
*= Pflichtausschüsse
Um die Belange der Stadtteile zu vertreten, hat der Rat der Stadt Ratingen Bezirksausschüsse für die Stadtbezirke
gebildet. Die Bezirksausschüsse werden nach den erzielten Wahlergebnissen in den einzelnen Stadtbezirken besetzt. Die Bezirksausschüsse befassen sich mit allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtbezirk und tagen regelmäßig in den Stadtteilen.
In den Ausschüssen vertreten neben den Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger die Interessen der Ratinger. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in einem vom Rat beschlossenen Zuständigkeitenkatalog festgelegt.
In Anwendung des § 27 GO NRW hat der Rat der Stadt einen Integrationsrat gebildet (vgl. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Ratingen). Dem Integrationsrat gehören sechs vom Rat der Stadt direkt entsandte Mitglieder des Rates mit Stimmrecht an. Die Ergebnisse der Beratungen über die Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger erreichen so direkt die weiteren Gremien des Rates der Stadt.
Der Integrationsrat besteht aktuell aus 18 Mitgliedern. 12 Mitglieder werden in geheimer Wahl an einem gesonderten Wahltermin gewählt. Das nähere regelt die eigene Wahlordnung.
Neben den Ausschüssen, die der Rat entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebildet hat, wählen bestimmte Gruppen der Einwohner und Bürger weitere Gremien in eigenen Wahlen.
Der Rat der Stadt hat für die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Senioren- und für die Belange der Jugend einen Jugendrat eingerichtet. Alle diese Gremien haben eigene Geschäftsführer der zuständigen Fachämter und tagen regelmäßig entsprechend dem Sitzungskalender.
In der Regel tagen die Gremien im großen oder kleinen Sitzungssaal des Rathauses in der Minoritenstraße 2 - 6 in Ratingen-Mitte im 1. Obergeschoss des Ratstraktes.
Im großen Sitzungssaal wird seit Oktober 2005 eine elektronische Konferenz- und Abstimmanlage eingesetzt. Die Anlage bietet eine hervorragende Sprachqualität mit automatischer Rednersteuerung und ermöglicht elektronische Abstimmungen von jedem Sitzplatz aus. Zur Bedienung der Anlage müssen sich die anwesenden Mitglieder mit einer persönlichen PIN-Nummer einloggen. In einer Saalmatrix werden die Mitglieder mit Namen optisch an ihren jeweiligen Plätzen angezeigt. Das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Stimmberechtigten wird zudem im Saal sofort bei der Stimmabgabe am Platz in der Matrix optisch angezeigt. Grün steht für eine Ja-Stimme, Rot steht für eine Nein-Stimme und Gelb steht für eine Enthaltung. Schließlich wird das Abstimmungsergebnis auch als totales Ergebnis angezeigt.
Die Planung, Koordination und Schriftführung aller Sitzungen, sowie die Bearbeitung der Sitzungsunterlagen erfolgt in der Abteilung "Ratsangelegenheiten" im Büro des Bürgermeister im Rathaus,Minoritenstraße 2-6, Raum 401 bis 403 und 423.
Wenn Sie zu dem gesamten Themenkomplex Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ratsangelegenheiten. (Telefon 02102 550-1080 bis -1086).
Büro des Bürgermeisters
Abteilung Ratsangelegenheiten
Rathaus
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
4. Obergeschoss
Raum 401 - 403 und 423
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