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Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz NRW

Dichtheit 61 a 61 A § 61 a Dichtigkeitsprüfung


Aktuelle Diskussionslage im Landtag NRW: 

Zurzeit wird das Thema Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen im Landtag NRW heftig diskutiert.

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Landtag NRW am 14.12.2011 hat Umweltminister Remmel angekündigt, die rechtlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung in NRW zu überarbeiten. Ein erster Entwurf soll Anfang 2012 vorgelegt werden.

Derzeit gelten die Bestimmungen des Landeswassergesetzes und der städtischen Ortssatzungen fort. Die Satzungen der Stadt Ratingen sehen vor, dass in den Ortsteilen Lintorf (Nord), Breitscheid-West und Tiefenbroich die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2013 durchzuführen ist. Es besteht also momentan für die Ratinger Bürgerinnen und Bürger kein dringender Handlungsbedarf.
Die Stadt Ratingen empfiehlt daher, die aktuelle politische Diskussion im Landtag NRW abzuwarten. Über die weiteren Entwicklungen wird zeitnah informiert.


 

Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen: Satzungsregelungen zu Fristen und Gebietseinteilungen in Ratingen

Ratingen.
Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 die Satzungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen beschlossen. Zur Umsetzung dieser Satzungsregelungen wurde das Stadtgebiet in zwölf Gebietszonen mit gestaffelten Fristen aufgeteilt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gilt die Frist 31.12.2015. In Wasserschutzzonen mit älterer Bebauung ist diese Frist zu verkürzen. Um das Thema Dichtheitsprüfung sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung planbar abarbeiten zu können, hat die Stadt Ratingen in einigen Teilgebieten die Fristen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verkürzt, in weiteren Teilgebieten entsprechend der Vorgaben für die Inspektion der öffentlichen Kanäle bis zum Jahr 2022 verlängert. (allgemeine Informationen)

 

 

Die Satzungen mit den jeweiligen Fristen im Einzelnen:

 

  1. Gebiet Lintorf (Nord), Breitscheid-West, Tiefenbroich - Frist: 31.12.2013

  2. Gebiet Lintorf (Mitte/Süd) - Frist: 31.12.2014

  3. Gebiet Ratingen-Mitte (Zentrum und westlicher Bereich),

      sowie Ratingen-West (Gewerbe) -  Frist: 31.12.2014

  4. Ratingen-Mitte (nördlicher und südlicher Bereich),

      sowie Eggerscheidt - Frist: 15.12.2015

  5. Ratingen-West (nördlicher Bereich),

      sowie Lintorf (südöstlicher Bereich) - Frist: 31.12.2016

  6. Ratingen-West (südlicher Bereich),

      sowie Homberg-Nord - Frist: 31.12.2017

  7. Hösel (Einzugsgebiet der Kläranlage Hösel-Dickelsbach) -  Frist: 31.12.2018

  8. Lintorf (östlicher Bereich), Breitscheid - Frist: 31.12.2019

  9. Ratingen-Süd, Hösel (Einzugsgebiet Kläranlage Bahnhof) - Frist: 31.12.2020

10. Ratingen Ost - Frist: 31.12.2021

11. Homberg-Süd - Frist: 31.12.2022

12. Außengebiete (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) - Frist: 31.12.2015

 

Die jeweiligen Satzungen enthalten ein Straßenverzeichnis der betroffenen Grundstücke. Wichtig für die Grundstücksbesitzer ist, dass die notwendigen Prüfungen nur von Sachkundigen durchgeführt werden dürfen. Eine Liste von  Sachkundigen ist im Internet auf der Seite des Ministeriums unter http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa einzusehen. Das Ergebnis der Prüfung ist innerhalb eines Monats der Stadt vorzulegen. Hierfür ist die Musterdichtheitsbescheinigung des Ministeriums zu verwenden.

 

Die Fachunternehmen sollen ihren Auftraggebern (Grundstückseigentümern) eine vollständige Dokumentation mit Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung,  Lageplan (Bestandsplan über Leitungsverlauf) Haltungsbericht bzw. -grafik bei optischer Inspektion, Prüfprotokoll bei Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck und das Untersuchungsvideo auf CD/DVD aushändigen, damit bei festgestellten Schäden diese Unterlagen für eine Sanierungsplanung verwendet werden können. Je nach Art und Umfang des Schadens können unterschiedliche Sanierungsfristen gelten. Das bedeutet, dass nicht jeder Schaden sofort behoben werden muss. (Bildreferenzkatalog zur Festlegung der Sanierungsfristen)

 

Um die Bürger über die Satzungsregelungen zeitnah zu informieren, wird die Stadt Ratingen zunächst im Internetportal - über die bisherigen Grundinformationen hinaus - die wesentlichen Aussagen der Satzungen darstellen und die Abläufe beschreiben.

 

Tiefbauamt
Stadt Ratingen