Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenschutz ist in der öffentlichen Verwaltung schon immer in
unterschiedlicher Intensität von Bedeutung gewesen. Aufgrund
verstärkten Einsatzes automatisierter Datenverarbeitungsverfahren und
vernetzter Informationssysteme und wegen der damit verbundenen Risiken
für die Privatsphäre der BürgerInnen ist das Thema Datenschutz zu einem
vieldiskutierten Thema geworden. Einen gesetzlichen Durchbruch erfuhr
der Datenschutz, nachdem in den siebziger und achtziger Jahren die
sogenannten Volkszählungsurteile des Bundesverfassungsgerichtes
ergingen und dort das „Informationelle Selbstbestimmungsrecht“ im
Urteil des BVerfG am 15.12.1978 verfassungsrechtlich dem Artikel 2
Grundgesetz zugeordnet wurde. Daraufhin ergingen in den achtziger
Jahren dann die einschlägigen Landesdatenschutzgesetze. In NRW wurde
dieses in wesentlichen Teilen im Jahre 2000 geändert und im Jahre 2003
an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Inzwischen hat der
Gesetzgeber über das Schutzbedürfnis der Bürger hinausgehend auch
erkannt, dass ein besonderes Informationsbedürfnis der BürgerInnen
besteht. Diesem Bedürfnis wurde durch das Informationsfreiheitsgesetz
Rechnung getragen. Da beide Schutzrechte letztlich
Persönlichkeitsrechte sind, wurden die Kontrollzuständigkeiten den
jeweiligen Datenschutzbeauftragten zugeordnet.
Datenschutz ist
das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist
ein Grundrecht und wird aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
hergeleitet.
Es geht nicht um den Schutz von Daten, sondern um den
Schutz des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen, deren Daten
verarbeitet werden. Das Individuum soll Herr seiner Daten bleiben.
Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Datenerhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten.
Datenschutz ist im Grundsatz sehr einfach:
Jede
Verarbeitung personenbezogener Daten ist unzulässig, soweit nicht ein
Gesetz sie erlaubt oder eine Einwilligung vorliegt (Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt).
Dabei liegt der „Teufel“ wie immer im Detail.